
Deutscher Tierschutzbund e.V
Es ist geschafft: Am 17. Mai 2002 stimmten 542 Abgeordneten des Deutschen Bundestages für die Aufnahme des Staatszieles Tierschutz in die Verfassung. Weit mehr als die für die notwendige 2/3-Mehrheit erforderlichen 444. 19 Abgeordnete stimmten dagegen, 15 enthielten sich der Stimme und 90 Abgeordnete waren bei dieser Abstimmung nicht anwesend. Der Artikel 20a GG wird nach dem Willen des Deutschen Bundestages folgenden Wortlaut erhalten: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." Der Bundesrat hat bereits seine Zustimmung signalisiert. Dies ist ein großer Etappensieg für den Tierschutz. Der Erfolg basiert in erster Linie auf der Beharrlichkeit der Tierschützer, dem öffentlichen Druck, den maßgeblich der Deutsche Tierschutzbund mit seinen ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen ausgelöst hat. Mit beispielhaftem Engagement hatten sich die örtlichen Tierschutzvereine und ehrenamtlichen Tierschützer an der seit Januar 2002 laufenden Aktion „Tierschutz ins Grundgesetz – Jetzt!" beteiligt, die der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit dem Bundesverband der Tierversuchsgegner – Menschen für Tierrechte e.V. ins Leben gerufen hatte. Den Volksvertretern im Deutschen Bundestag wurde einmal mehr deutlich, dass auch Tierfreunde eine starke Lobby. 360.000 Unterschriften konnte das Bündnis "Staatsziel Tierschutz - Jetzt!" am 16. Mai 2002 in Berlin der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel übergeben. Nicht mitgerechnet die Millionen Postkarten, Faxe und E-Mails an die Verantwortlichen der CDU/CSU, die die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz bei den vorangegangenen Abstimmungen verhindert hatten. 80% der Bevölkerung unterstützen das Staatsziel Tierschutz, wie eine aktuelle Emnid-Umfrage zeigte, die der Deutsche Tierschutzbund in Auftrag gegeben hatte. Jetzt müssen wir uns dafür einsetzen, dass das „Staatsziel Tierschutz" auch wirklich Auswirkungen in der Praxis hat. Tierquälerei darf vor Gericht nicht mehr als „Kavaliersdelikt" abgetan werden. Tierversuche und deren Genehmigungspraxis müssen auf den Prüfstand. An der Praxis, dass Forschungsvertreter für sich bisher die zügellose Freiheit in Anspruch nehmen, mit einem Tier experimentieren zu können, wird sich Entscheidendes ändern müssen. Entsprechendes gilt auch für andere Formen der Tiernutzung, die bisher aus der Verfassung abgeleitet wurden, wodurch das Tierschutzgesetz letztlich auf der Strecke geblieben ist. Sowohl national als auch international hat diese Bundestagsentscheidung neue Perspektiven eröffnet. Jetzt gilt es, getreu dem Motto des Deutschen Tierschutzbundes „Tierschutz mit Herz und Verstand" weiter zu kämpfen. Wir werden es gemeinsam schaffen. Weitere Informationen: Abstimmung
Staatsziel Tierschutz im Deutschen Bundestag am 17. Mai 2002 |
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